Sinn und Unsinn der Änderung der Anzugsordnung der Bundeswehr (I)

Teil I: Die Große Ordensschnalle


Mit der Aufhebung von DV 37/10 und der Einführung der Regelung A2-2630/0-0-5 ergeben sich einige deutliche Änderungen der Tragebestimmungen von Orden und Ehrenzeichen bei der Bundeswehr. Diese überzeugen wenig und zeigen einmal mehr, wie der deutsche Soldat seiner Ehrungen beraubt wird. 

Zentrale Dienstvorschrift ZDv 37/10

ZDv 37/10-konforme Ordensschnalle
ZDv 37/10-konforme Ordensschnalle

Bevor wir uns mit den Änderungen und deren g-nauen (Un-)Sinn beschäftigen, soll zunächst gesagt werden, was die bisherige Anzugsordnung vorsah. Diese war geregelt in DV 37/10. Punkt 583 (1) legte fest, dass sowohl die Große als auch Kleine Ordensschnalle getragen werden dürfe. Der Begriff der Großen Ordensschnalle ist hierbei gleichzusetzen mit dem Begriff der Ordensspange, welchen wir bevorzugen, wohingegen der Begriff der Kleinen Ordensschnalle der Miniaturspange entspricht. Im Hinblick auf die Große Ordensschnalle wurde in Punkt 591 lediglich festgelegt, dass diese auf der linken Brustseite des Dienstanzugs (gemeint sind alle in Punkt 584 benannten Anzüge) zu tragen ist. Einzige genaue Anweisung war, dass die Unterkante des gefalteten Ordensbandes mit der oberen Tasche des Anzugs abschließen solle. Aus dieser Formulierung in Verbindung mit Bild 551 lässt sich erschließen, dass die gewünschte Form der Ordensspange dem preußisch-deutschen Typen 1900 entspricht. Ob dies andere Spangenformen ausschließt kann nicht genau gesagt werden. Es sind insbesondere bei der deutsch-französischen Brigade Ordensspangen nach französischem Vorbild bekannt. 

Insbesondere wurde nicht festgelegt, welche Orden überhaupt aufgetragen werden durften und in welcher Reihenfolge. Es galten insofern allein die Bestimmungen des OrdensG.

Besonders wichtig ist aber, die Frage der genauen äußeren Form der Spange - außer Acht lassend, dass es keine genaue Bestimmung m Hinblick auf die Anzahl der Orden gab, die auf der Ordensspange getragen werden durften. Ein Umstand, der typisch deutsch ist. Weder zu Zeiten des preußischen Heeres, noch zu Reichswehr- oder Wehrmachtszeiten hat es eine Limitierung der aufzutragenden Orden am Bande gegeben. Dies hat zugegebenermaßen vor allem bei höheren Offizieren zu Ordensspangen geführt, welche einen großen Teil der Brust eingenommen haben, da es in Deutschland seit je her üblich ist Bandorden lediglich in einer Reihe zu tragen. Meist zu beobachten waren zwei Reaktionen auf dieses Problem: Zum einen wurden nicht die Bänder der Verleihung genommen, sondern deutlich schmalere Bänder, zwischen 25 und 15 mm, um den benötigten Platz für eine entsprechende Ordensspange zu verkleinern. Die andere häufig anzutreffende Reaktion war, dass primär nur die Orden des eigenen Heimatstaates und ggf. die höchsten Auszeichnungen aus anderen deutschen Staaten aufgetragen wurden. Vor allem bei höheren preußischen Offizieren ist dies häufig geschehen. Ob man nun eine Spange mit allen Auszeichnungen, eine schmalere oder eine mit weniger Auszeichnungen getragen hat, oblag ganz dem jeweiligen Offizier. Diese Praxis wurde auch in der Reichswehr und der Wehrmacht weitergeführt.

Große Ordensschnalle - Abb. 406 (Regelung A2-2630/0-0-5)
Große Ordensschnalle - Abb. 406 (Regelung A2-2630/0-0-5)

Zentralrichtlinie As-2630/0-0-5

Mit der Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 ergeben sich einige deutliche Änderungen die sich vor allem daraus ergeben, dass überhaupt seitens des BMVg Aussagen getroffen wurden, wie genau eine entsprechende Spange aussehen solle.

Die Punkte 601 bis 603 klären nun, dass die Bestimmungen des OrdensG anzuwenden sind. Der Punkt 604 wiederum klärt, für welche staatlichen Auszeichnungen des Bundes under Länder Trageerlaubnis besteht.

Besondere Bedeutung kommt aber Punkt 606 zu. In lit. a) wird vorgegeben, dass auf der Großen Ordensschnalle fortan nur noch sechs Auszeichnungen in Originalgröße getragen werden dürfen. Diese Regelung ist in mehr als einer Hinsicht problematisch.

Zunächst sollte aber überlegt werden, worin der Sinn dieser Regelung bestehen könnte. Zweck einer jeden Anzugsordnung ist, eine Uniformität herzustellen. Denkbar ist, dass hierdurch die bereits oben beschriebenen Spangen mit enormer Breite nicht mehr vorkommen sollen. Besonders durch die große Anzahl an Einsatzmedaillen kann es so zu einer besonders breiten Ordensschnalle führen, welche sich bis zur rechten Brustseite erstrecken kann. Gedanke des BMVg wird insofern sein, hier für "Ordnung zu sorgen". 

Ein solcher Gedankengang überzeugt gleich in mehrerer Hinsicht nicht:

Sinn einer Ordensspange ist zu zeigen, welche Ehrungen man erhalten hat. Gerade in den moderneren Ordenssystemen, die sich (leider) an dem US-amerikanischen System orientieren und kaum Auszeichnungen kennen, die in Form von Schulter-, Hals- oder Steckauszeichnungen auftreten, liegt das Hauptaugenmerk - mehr noch als sonst - auf den auf der Ordensspange zu tragenden Auszeichnungen. Wir sollten uns hier aber vor allem vor Augen halten, welchen Sinn Orden und Ehrenzeichen überhaupt haben: Sie sind Ausdruck des Verdienstes, die der jeweilige Beliehene geleistet hat. Er soll damit belohnt werden für vorbildliches Verhalten und dieses nach außen hin darstellen können. Dies hat nicht nur den Vorteil, dass Orden und Ehrenzeichen deutlich billiger sind als beispielsweise eine höhere Entlohnung, sondern auch, dass so der Geltungsdrang des Beliehenen befriedigt wird. Gerade bei Soldaten, die im Zweifelsfall ihr Leben für ihr Land einsetzen, ist es elementar, dass dieser Einsatz entsprechend honoriert wird. Durch die Limitierung auf sechs Auszeichnungen wird aber genau das Gegenteil erreicht. Der Soldat muss sich für eine überschaubare Anzahl von Auszeichnungen entscheiden. Ggf. fällt so ein Großteil seiner Verdienste einfach unter den Tisch, als hätte es diese nie gegeben. Man mag argumentieren, dass diese ja weiterhin über die Bandschnalle dargestellt werden. Dies überzeugt aber nicht, da die Ordensspange immer noch - wenn dies auch praktisch nicht mehr so ist - als Normalfall zu betrachten ist, wohingegen die Bandschnalle nur für den Einsatz gedacht ist, damit die Originalorden nicht beschädigt werden. Gerade bei feierlichen Anlässen, wo es darauf ankommt sich in Szene zu setzen wird diese Möglichkeit dem Soldaten genommen. Dies ist auch problematisch in der Hinsicht, dass es entsprechende Limitierungen in anderen Staaten nicht gibt oder deutlich mehr Auszeichnungen erlaubt sind.

Wie bereits oben beschrieben löst sich das Problem zu breiter Ordensspangen meist von selbst. Die meisten Träger finden zu breite Spangen selbst störend und limitieren die Anzahl ihrer Auszeichnungen auf ein erträglicheres Maß. Die andere Lösung wäre, dass man deutlich schmalere Bänder nimmt. Besonders die dadurch entstehende Schichtung von Orden hat einen optisch schönen Effekt, da es vor allem bei den Einsatzmedaillen weniger darauf ankommt zu zeigen an welchem Einsatz man teilgenommen hat, sondern vielmehr, dass man überhaupt an welchen teilgenommen hat. Es wird zudem nur eine Überschaubare Anzahl von Soldaten geben, die überhaupt über mehr als sechs entsprechende Auszeichnungen verfügen. Problem ist vielmehr, dass Bänder in solch schmalen Breiten meist nicht zur Verfügung stehen. Für eine extrem hohe Anzahl an entsprechenden Orden können natürlich die 16mm-breiten Bänder für die Kleine Bandschnalle benutzt werden. Für den Regelfall, bei dem keine übermäßig große Anzahl an Orden vorhanden ist, können die gängigen 25mm-Bänder benutzt werden. Hier kann vor allem durch eine vernünftige Schichtung deutlich mehr Auszeichnungen dargestellt werden ohne, dass dadurch ein größerer Platzverbrauch entsteht, als bei der non vorgeschriebenen Sechserspange.

A2-2630/0-0-5-konforme Große Bandschnalle
A2-2630/0-0-5-konforme Große Bandschnalle

Neu ist, dass es nun Angaben dazu gibt, wie eine solche Spange gefertigt werden soll. Dies regelt Punkt 612. So soll ein 4cm breites (gemeint ist nach unseren Bezeichnungen die Höhe) Zinkblech benutzt werden mit Nadel und Öse benutzt werden. Die Orden selbst sollen auf eine schwarze Stoffunterfütterung aufgenäht werden. Der Orden hat zur Hälfte über den unteren Rand des Bleches hinauszugucken. Das Band hat gefaltet zu sein und den Bandring zu verdecken. Die Länge des Bleches (gemeint ist nach unseren Bezeichnungen die Breite) ergibt sich daraus, dass das aufliegende Band das nächste Band um 0,3cm verdecken soll. Die allgemeinen Angaben, wo die Spange zu tragen ist, haben sich nicht geändert.

Die gesamte Bestimmung des Punktes 612 ist als grober Unfug zu klassifizieren. Es zeigt sich insbesondere, dass hier die Angaben den minderwertigen Fertigungsweisen der offiziellen Bundeswehrzulieferern eingegangen wird, ob diese nun vernünftig sind oder nicht.

Bereits die Angabe, dass als Blech ein solches aus Zink benutzt werden soll macht wenig Sinn. Warum soll ein solches Blech nicht beispielsweise aus einem anderen Metall mit ähnlichen Eigenschaften bestehen. Die Regelung hätte also besser lauten sollen, dass das Spangenblech aus Metall oder Hartplastik (was aus verschiedenen Gründen zwar unpraktisch und abzulehnen aber nicht unbedingt falsch ist) zu sein hat. Dass eine solche Regelung grundsätzlich Sinn macht,  ergibt sich daraus, dass es besonders bei britischen, französischen und US-amerikanischen Spangen vorkommt, dass diese als Spangenblech Pappe oder sogar nur flexibles Weichplastik nutzen. Eine Festlegung auf Zink hingegen macht keinen Sinn. Hier zeigt sich vielmehr, dass man die Praxis des größten deutschen Zulieferers in Regeln umgefasst hat ohne eine generalisierende Verordnung zu schaffen. 

Die Angabe, dass das Spangenblech über eine Öse und eine Nadel verfügen soll erscheint, zumindest aus deutscher Sicht, zunächst etwas überflüssig. Im deutschen Raum ist es seit jeher üblich auf der Uniform Schlaufen anzubringen durch welche dann die Nadel der Spange geführt wird. In Österreich bspw. werden Spangen hingegen auch mit Butterflynadelverschlüssen befestigt. Da diese die Uniform im besonderen Maße belasten ist diese Befestigungsmöglichkeit abzulehnen. Abgewehrt werden durch diese Vorschrift auch, dass Soldaten ggf. auf andere Befestigungsmöglichkeiten, z.B. Kleben, kommen. 

Besonderes Augenmerk sollte aber auf die Bestimmungen gelegt werden, wie die Spange an sich gefertigt werden soll. Es soll eine Stoffunterlage auf das Blech gezogen werden auf welche die Orden dann festgenäht werden soll. Hier zeigt sich, deutlicher als bei allen anderen Bestimmungen, dass die für diese Bestimmung zuständige Stelle fachlich offenkundig keine Kompetenz besitzt. Selbst zu Zeiten des Kaiserreichs wurde diese Technik von den führenden Herstellern von Ordensspangen selten angewandt. Üblich ist es Arretierungsbänder zu nutzen oder, soweit Orden eingehängt werden sollen, Metallhaken. Bei dem Aufnähen auf einem Stoffbezug ergeben sich folgende Probleme: Stoff kann überstrapaziert werden. Aufgrund der Beanspruchung von bis zu sechs Auszeichnungen kann es, je nach verwendetem Stoff, dazu kommen, dass der Stoff rissig wird. Durch diese Art der Montage müsste bei einer Änderung eines Ordens die gesamte Spange neu gefertigt werden. Zudem kann der Orden dann nach dem Anbringen der Ordensbänder nicht mehr in seiner Position korrigiert werden. Insgesamt ist eine solche Stoffunterlage auch nicht notwendig. Hier scheint eher die Praxis eines bestimmten Herstellers in eine Regel umgesetzt worden zu sein. Hierfür spricht vor allem die Notwendigkeit der Neuanfertigung bei einer Änderung, die natürlich im betriebswirtschaftlichen Sinne eines Zulieferers ist. Es macht insbesondere keinen Sinn eine entsprechende Fertigungsanweisung zu geben. Die genaue Unterkonstruktion ist optisch von außen nicht zu erkennen. Es besteht also bereits keine Notwendigkeit eine solche Regelung zu machen. Weiterführend bedeutet diese vor allem für Hersteller mit hoher Qualität wie der Ordensmanufaktur ein Problem, da bewährte und deutlich bessere, haltbarere Lösungen so effektiv gegen die Regelung verstoßen. Dies wird in der Praxis zu regelmäßigen Verstößen gegen die Kleiderordnung führen, da es nicht im Sinne eines Herstellers sein kann eine schlechtere Arbeit abzuliefern als er kann. Dass der verwendete Stoff schwarz zu sein hat, ist ebenfalls überflüssig, da der entsprechende Stoff bei einer vernünftigen Verarbeitung nicht zu sehen sein dürfte.

Die Regelung, dass sich die Bänder um 3mm überlappen sollen ergibt nur Sinn, wenn man die sechs Orden als Maximum nimmt. Wären hier mehr Orden erlaubt, könnten die Bänder besser übereinander drapiert werden. Überzeugender wäre also gewesen eine maximale Breite anzugeben und es so den jeweiligen Herstellern überlassen mit einer solchen Breite klarzukommen.

Offenkundig wenig zweckbringend ist auch die Anweisung, dass der Orden zur Hälfte über das Blech überstehen soll. Auch wenn dies wohl nur eine grobe Bestimmung ist, ist sie doch in der Praxis häufig nicht zu erreichen. Beim preußisch-deutschen Spangentyp, wie ihn die Bundeswehr offenkundig vorsieht, muss darauf geachtet werden, dass möglichst alle Orden auf gleicher Höhe abschließen. Das ist vor allem bei sehr kleinen Auszeichnungen wie der Rettungsmedaille oder sehr großen Auszeichnungen nicht immer möglich. Orientiert werden sollte sich dabei aber immer an der größten Auszeichnung und die anderen Auszeichnungen sollten sich dieser anpassen. Dabei werden kleinere Auszeichnungen ignoriert. Zwar ist klar, was mit der Bestimmung gemeint ist, aber auch diese schießt vollkommen am Ziel vorbei.

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass es für die Rückseite der Ordensspange keine Bestimmungen gibt, wo doch selbst die nicht-sichtbare Unterkonstruktion der Spange geregelt wurde. Gerade hierin zeigt sich der offenkundige Unverstand der ausgebenden Stelle. Gerade die rückseitige Farbe, die aus gewissen Winkeln ja durchaus sichtbar ist, wäre eine denkbare Materie, die einer Regelung bedurft hätte, obgleich es in der Praxis sowieso nur drei effektive Möglichkeiten gibt. Gerade aus Sicht eines Herstellers zeigt sich, dass die meisten Soldaten einen neutralen, schwarzen oder grauem Bezug für die Rückseite wünschen. Die zweite Variante ist ein Bezug in der Farbe der jeweiligen Waffengattung. Hierbei wird die Farbe der Vorstöße aufgenommen. Die wohl am wenigsten verbreitete und problematische Form ist der Bezug mit normalen Uniformtuch. Hier ergibt sich insbesondere das Problem, dass der exakt selbe Stoff verwendet werden muss. Anzutreffen ist dies nahezu nur bei Marinespangen. Der Fall, dass der Bezug sich den Landesfarben anpasst ist heute nicht mehr gegeben, da es keine landesspezifische Kontingente mehr gibt, die Identifikation mit dem eigenen Heimatland (Brandenburg, Bayern, Sachsen etc.) auch sozial nicht mehr so verankert ist wie zu Zeiten des Kaiserreichs oder der Reichswehr. Eine entsprechende Regulierung wäre also aus Bundeswehrseicht deutlich sinnvoller gewesen als die genauen Fertigungsanweisungen. 

Zusammenfassung

Grundsätzlich griffen die Bestimmungen der ZDv 37/10 deutlich zu kurz. Hier gab es faktisch keinerlei Regelungen. Die bestehenden ergaben sich eher konkludent. Bedenkt man die geringe Anzahl an Herstellern, die heute noch in der Lage sind entsprechende Ordensspangen herzustellen, kann aber davon ausgegangen werden, dass alle Ordensspangen zumindest optisch halbwegs dem Uniformitätsgedanken der Bundeswehr entsprachen.

Die Regelungen der Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 sind hingegen wohl mehrheitlich verfehlt. Aus technischer Sicht werden für die Ordensspangen überflüssige Herstellungsanweisungen gegeben, die genauen Angaben hinsichtlich der Form aber nicht oder nur in Form eines interpretationswürdigen Bildes. Die durchaus berechtigte Frage der Rückseite wird hingegen komplett außen vor gelassen. Aus Sicht des Soldaten ist die größte Verfehlung aber wohl die Limitierung auf sechs Orden. Die Bundeswehr entzieht ihren eigenen Soldaten damit die Form der Anerkennung die ihr gebührt. Es ist insofern fraglich, wieso überhaupt Auszeichnungen vergeben werden, wenn es scheinbar nicht im Sinne des BMVg steht, dass die Soldaten diese auch tragen dürfen. Sinnvoller im Hinblick auf den Uniformitätsgedanken wäre es also gewesen eine maximale Breite für die Ordensspangen vorzugeben und es den Soldaten und Herstellern zu überlassen mit diesem Spielraum zu arbeiten, obgleich es wenig überzeugend ist hierfür überhaupt eine Regelung zu erlassen. 200 Jahre der Erfahrung mit Ordensspangen sollte eigentlich gezeigt haben, dass eine solche Regulierung nicht notwendig ist. Aus Sicht des Soldaten bleibt nur zu hoffen, dass diese durchweg abzulehnenden Bestimmungen schnellstmöglich rückgängig gemacht werden.

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ZDv 37/10
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Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5
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Autor: Malte Sommer


Informationen zur Herstellung einer entsprechenden Ordensspange bei uns finden Sie hier

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Kommentare: 7
  • #1

    Hans (Donnerstag, 05 Oktober 2017 06:31)


    Vielleicht sollte man zuallererst den teils krankhaften Narzissmus in der Truppe aus der Welt schaffen und ein gesundes Selbstbewusstsein/ Selbstwertgefühl fördern.
    Ehrenvolles, selbstaufopferndes Dienen, sollten eine Selbstverständlichkeit sein.
    Das Wissen um die erbrachte Leistung und ihrer Honorierung sollten für einen gesunden und integren Charakter als Bestätigung ausreichen.
    Zur Schau getragene Sportabzeichen braucht die Gesellschaft nicht!

  • #2

    Gerald (Donnerstag, 18 Januar 2018 01:09)

    Vielen Dank für den Bericht. Sehr informativ und interessant. Teile die Ansichten des selbstlosen Herrn Hans nicht - klingt ein bisschen nach "nicht von dieser Welt" - ob in- oder ausserhalb "der Truppe". Scheint ein bisschen Zeitgeist zu sein, zu glauben zu Allem - und Nichts - eine hochtrabende Meinung, anbringen zu müssen. Zum Fachlichen - diese BW wird eigentlich immer peinlicher. Es dauert noch 10 Jahre und dann wird kein junger deutscher Mann in dieser Organisation - oder Firma - oder was auch immer, dienen wollen.

  • #3

    alex (Freitag, 08 Juni 2018 18:21)

    In Deutschland ist unter dem Schatten des verlorenen Zweiten Weltkrieges eine andere Ordenskultur als zum Beispiel in Frankreich und in anderen verbündeten Armeen entstanden.
    Französische Auszeichnungen und ihren Stellenwert in der französischen Gesellschaft von gestern und heute kann und soll aber auch Deutschland anregen, eine neue Ordenskultur zu entwickeln. Während man häufig deutsche Soldaten trifft, an deren Ordensspange Einsatzmedaillen, Ehrenkreuze der Bundeswehr, gelegentlich auch ein Bundesverdienstkreuz“, abweichend neben Sport, Schwimm- und Nimwegen Marschabzeichen in allen Stufen aneinandergereiht sind, tragen französische Soldaten ihre Auszeichnungen stets der angeordneten Rangfolge und Zahl gemäss der Richtlinien der „Grande Chancellerie de la Légion d’Honneur „am Dienst und Kampfanzug sowie zum Diensthemd. Deutsche Soldaten hingegen dürfen ihre Auszeichnungen nur am Dienstanzug und zum Gesellschaftsanzug tragen. Anträge aus den Einsätzen, dies zu ändern, waren bislang ergebnislos. Dabei wird offensichtlich von den Verantwortlichen in Deutschland wie so oft in der Geschichte der Bundeswehr die emotionale und Soldatenherzen erwärmende Seite einer solchen Regelung unterschätzt.
    Es wird auch bei feierlichen Veranstaltungen in den Einsatzgebieten von deutschen Soldaten zunehmend als Manko empfunden, wenn ihre Verbündeten Kameraden ihre Auszeichnungen am Kampfanzug anlegen und sie nicht.

  • #4

    Jo (Mittwoch, 18 Dezember 2019 11:13)

    Ich teile die Ansichten des Herrn Hans nicht im geringsten! Der Truppe einen krankhaften Narzißmus zu unterstellen ist lächerlicher Unsinn! Teilweise herrscht eher das Gegenteil und einige Kameraden tragen gar keine Auszeichnungen, was ein großer Fehler ist. Gerade das Tragen der, von Dienstherr und Staat, verliehenen Auszeichnungen sollte im eigentlichen Gedanken des "Dienens" und des Selbstbewußstein des Soldaten eine Selbstverständlichkeit darstellen. Im Gegenzug bekalgt man sich laufend, das Soldaten in Deutschland nicht genug geachtet werden. Wem, der seine eigenen Verdienste negiert, sollte man diese Klagen noch abnehmen? Und nur nebenbei - auch ein Sportabzeichen, selbst in Bronze, ist verdient und sollte getragen werden!

  • #5

    Jochen (Sonntag, 26 April 2020 15:20)

    Ein wichtiges Thema, das mir auch gerade aktuell wird. Wenn man sieht, wie sehr Soldaten auf den Fotos ihrer Verleihungen gänzlich gegen Bestimmungen verstoßen, selbst der Vorsitzende des Bundeswehrverbands die Reihenfolge nicht beachtet und Sportabzeichen hinter EU Abzeichen trägt und dann noch Kameraden beim Ehrenkreuz für Tapferkeit die Bandschnalle Sportabzeichen verkehrtherum tragen, dann fällt mir nichts mehr ein.
    Und zu Hans: sie drücken einen unterbewussten Komplex aus, vielleicht sitzen Sie im Stab und haben den Schreibtisch nie verlassen? Haben junge Soldaten mit Rettungsschwimmer so schon eine Auszeichnung mehr als sie, so dass Sie denen dann Narzissmus unterstellen? Traurig, traurig, traurig.

  • #6

    Wattin (Samstag, 30 Januar 2021 11:10)

    Orden und Medaillen sind in der BRD nicht nur ein äußeres Zeichen für einen ehrenvollen Dienst oder Einsatz, das man stolz oder anlässlich vieler sonstiger Gedenkfeiern trägt. Sie sind auch heute noch sowohl für den Träger, sei er in Uniform oder in Zivil, eine Ehrung, die vom Geschichtsbewusstsein geprägt ist.

    Für Soldaten und Zivilisten sind sie ein vorzeigbares und stolzes Zeichen dafür, ehrenhaft in der BRD und außerhalb seiner nationalen Grenzen für die Ehre der BRD gedient zu haben.

  • #7

    Andreas H. (Freitag, 27 August 2021 08:17)

    Orden und Ehrenzeichen sind schon immer, in jeder Gesellschaft und in jedem Staat, ein nach aussen hin sichtbares Zeichen der Anerkennung einer besonderen Leistung.
    Nicht nur bei Militär, sondern auch bei zivilen Hilfeleistern (Freiwillige Feuerwehr, DRK usw.) ist eine Auszeichnung in Form einer Spange und/oder eines Ordens Ehre für den geleisteten Dienst. Besonders bei zivilen Hilfeleistungsorganisationen wird mit berechtigtem Stolz die jeweilige Auszeichnung getragen.
    Auch bei Blutspendediensten wird der Spendende sichtbar für seine, mitunter Lebensrettende Spende, geehrt.
    Diese Ehrenabzeichen und Auszeichnungen sollten gerade in unserer aktuellen gesellschaftlichen Diskusion mehr Beachtung geschenkt und in Ehren gehalten werden.
    Ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr hat mitunter 25 oder 40 Jahre seines Lebens damit verbracht, Hochwasserschäden zu beseitigen oder leblose Körper aus zerfetzten Kraftfahrzeugen zu ziehen und ist danach wieder seiner "normalen" Arbeit nachgegangen.
    Auch deutsche Soldaten haben seit 1995 Jahren ihren Kopf und den Arsch im Ausland hingehalten, die Folgen (PTBS usw.) sind bekannt, werden aber noch immer als unbequem kleingeredet. Diese Leistung wird durch eine Auszeichnung gewürdigt, ersetzt aber nicht die verlorene Zeit im Kreise der Familie.
    Allein dieser Aspekt rechtfertigt solche Auszeichnungen und sollte insbesondere in der deutschen Gesellschaft etwas mehr Beachtung und Würdigung verdienen. In anderen Ländern werden diese Menschen mit wesentlich mehr Würde behandelt, als bei uns.
    Feuerwehrleute sind keine Saufköpfe, Soldaten sind keine Mörder, Blutspender sind nicht Geltungssüchtig. Ohne sie wäre diese Gesellschaft um einiges ärmer und egoistischer.

    Orden und Ehrenzeichen, welcher Art auch immer, sind der sichtbare Beweis einer besonderen Leistung und sollte, nein MUSS auch als solche erkennbar, sichtbar und gewürdigt sein.
    Das ist nach meiner Ansicht Sinn und Zweck einer solchen Auszeichnung.
    Auch das Abzeichen für abgelegte sportliche Leistungen ist Nachweis einer Leistung und rechtfertigt Respekt gegenüber dem Träger und dabei ist die Form und Größe der Auszeichnung so etwas von uninteressant wie der Fußpilz eines Fisches.

    Nicht Meckern, sondern besser machen ist das Motto.