Das Tragen der Großen Ordensschnalle zur Dienstbekleidung wird nicht durch die Bekleidungsrichtlinie des THW geregelt. Inwieweit dies gestattet ist sollte mit den zuständigen Stelle geklärt werden. Zumindest zum Zivilanzug ist die Große Ordensschnalle unproblematisch erlaubt. Mangels entsprechender Angaben sind alle Spangentypen auftragbar; dies insbesondere für die Frackspange. Als Farbe für die Rückseite empfehlen wir Blau oder Schwarz.
Die empfohlene Reihenfolge wäre:
1. Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, Verdienstkreuz am Bande
2. Rettungsmedaille am Bande
3. Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, Verdienstmedaille
4. Ehrenzeichen des Technischen Hilfswerks in Gold am Bande
5. Ehrenzeichen des Technischen Hilfswerks in Silber
6. Ehrenzeichen des Technischen Hilfswerks in Bronze
7. Ehrenzeichen der Bundeswehr
8. Sonstige deutsche Auszeichnungen in der Reihenfolge ihrer Verleihung
9. Sonstige ausländische Auszeichnungen nach Klassenverhältnis und in Reihenfolge der
Verleihung
10. Ehrenabzeichen des Präsidenten des Technischen Hilfswerks
Das Tragen von Orden und Ehrenzeichen richtet sich nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 in der jeweils geltenden Fassung.
Sonstige Auszeichnungen und Abzeichen gemäß der Ordnung für Belobigungen, Beschwerde- und Disziplinarverfahren, die nicht nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen anerkannt sind, können an der Dienstkleidung getragen werden. Eine Verwechselung mit anerkannten Orden und Ehrenzeichen muss ausgeschlossen werden.
Es ist zu gewährleisten, dass durch das Tragen von Orden, Ehrenzeichen und Auszeichnungen, Namensschildern oder Abzeichen die Dienstkleidung nicht beschädigt wird.
Orden und Ehrenzeichen nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen, sowie Ehrenzeichen anderer Rotkreuzgesellschaften werden nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den Stiftungsurkunden an der Jacke des Dienstanzugs / -kostüms (nicht an der Einsatzbekleidung) getragen. Sie sind im Original an der Dienstbekleidung in der Regel nur am Tag der Verleihung und bei besonderen dienstlichen Anlässen - ggf. auf der Ordensschnalle - zu tragen.
Alle hier gemachten Angaben erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit. Sie sollten sich daher zunächst informieren, wie die genauen Bestimmungen sind.