Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 


§ 1 Geltungsbereich 

(1) Für Geschäftsbeziehung mit der Ksl.u.Kgl.Ordensmanufaktur UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (im Folgenden die »Ordensmanufaktur« oder »Verkäuferin«) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt die Ordensmanufaktur nicht an.

(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners erkennt die Ordensmanufaktur nicht an. Diese werden nur durch ausdrückliche und schriftliche Zustimmung Vertragsbestandteil

(3) Die Ordensmanufaktur behält sich vor ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Für vorher geschlossene Vertragsverhältnisse gilt die zu diesem Zeitpunkt gültige Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

Diese Bedingungen gelten nicht für den Fall, dass der Gegenstand des jeweiligen Vertrages der Verkauf von Waren, insbesondere der Verkauf von Ordensrepliken, durch die Ordensmanufaktur an den Käufer auf der Verkaufsplattform eBay, ist. Für alle anderen Rechtsbeziehungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§ 3 Vertragsschluss zwischen der Ordensmanufaktur und Käufern/Bestellern:

(1) Die Ordensmanufaktur macht dem Käufer/Besteller ein schriftliches Angebot. Allein dieses ist verbindlich.

(2) Alle mündlichen besprochenen Details gelten nicht als Angebot, solange Sie nicht schriftlich bestätigt wurden.

(3) Der Vertrag kommt zustande, indem der Käufer/Besteller dem schriftlichen Angebot der Ordensmanufaktur zustimmt.

(4) Alle auf der Website der Ordensmanufaktur und auf allen sonstigen Internetpräsenzen oder in Katalogen dargestellten Artikel der Ordensmanufaktur sind kein Angebot. Es handelt sich dabei um eine invitatio ad offerendum (Einladung ein Angebot zu machen).

(5) Beide Vertragsparteien verzichten auf eine Abtretung ihrer Ansprüche an Dritte, soweit dieses nicht von den ursprünglichen Vertragsparteien vereinbart wird.

(6) Wird ein Kauf auf Probe oder Besichtigung vereinbart, so gilt als Billigungsfrist i.S.d. § 455 BGB fünf Werktage nach Erhalt der Ware.

(7) Die Ordensmanufaktur behält sich ein Wiederkaufsrecht an allen Artikeln vor, welche diese verkauft. Die Ordensmanufaktur ist darüber zu informieren, ob ein Artikel verkauft werden soll. Soll ein Artikel nicht durch Kauf veräußert werden, ist der Eigentumsübergang an die Erhaltung des Wiederkaufrechts zu binden. Dies gilt nicht für gewerbliche Wiederverkäufer.

 

§ 4 Widerrufsrecht

(1) Der Käufer kann, sofern er Verbraucher (§ 13 BGB) ist, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder telefonisch widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Verkäufers gemäß Artikel 246 § 2 EGBGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie dessen Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Dem Eingang beim Käufer steht eine Entgegenahme eines durch diesen dazu bestimmten Dritten, der nicht Beförderer ist, gleich. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

(2) Der Widerruf ist zu richten an: Ordensmanufaktur, z.Hd. Herrn Malte Sommer, Jahnstr. 11a, D-95444 Bayreuth

Dem Käufer steht ggf. ein Widerrufsformular zur Verfügung auf http://ordensmanufaktur.com/agb-gtc.html  

(3) Es besteht kein Widerrufsrecht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Vertragspartners zugeschnitten sind. Dies gilt ebenfalls für Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

 

§ 5 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und der Vertragspartner muss der Ordensmanufaktur ggf. Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss der Käufer Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter »Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise« versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Käufer mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für die Verkäuferin mit deren Empfang. Der Käufer trägt die Rücksendekosten. Dies gilt auch, wenn Sie zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Die Verkäuferin kann die Rückzahlung verweigern, bis diese die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Käufer den Nachweis erbracht haben, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

 

§ 6 Gewährleistung, Haftung

(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gebrauchte Waren Gegenstand des Kaufvertrags sind und der Käufer nicht Verbraucher ist, wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist beim Kauf gebrauchter Sachen ein Jahr. Ist der Kunde Unternehmer, so verringert sich die Gewährleistung bei Neuwaren auf ein Jahr. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

(2) Erfolgt eine Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung, ist der Vertragspartner verpflichtet, die zuerst gelieferte Restware auf Aufforderung unverzüglich an die Ordensmanufaktur zurückzusenden. Die Kosten der Rücksendung trägt die Ordensmanufaktur.

(3) Internetauftritte der Ordensmanufaktur:

1. Die Website der Ordensmanufaktur sowie der sonstige Internetauftritt – bspw. auf Websites von Drittanbietern wie Facebook, Flickr, Pinterest etc. – werden von der Ordensmanufaktur mit Sorgfalt erstellt und erfolgen ausschließlich zu Informationszwecken. Es wird keine Gewähr übernommen für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers.

2. Mit der reinen Nutzung der Websites der Ordensmanufaktur kommt keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dieser und dem Nutzer zustande.

3. Der Internetauftritt der Ordensmanufaktur kann Verknüpfungen zu Websites Dritter (im Folgenden »externe Links«) enthalten. Der Inhalt dieser externen Links unterliegen keiner fortwährenden Prüfung durch die Ordensmanufaktur. Die Ordensmanufaktur distanziert sich daher ausdrücklich von deren Inhalten und schließt jede Haftung aus,  die mit der Nutzung der Links und/oder dem Vertrauen auf deren Richtigkeit oder Legalität in Zusammenhang stehen. Für illegale, inkorrekte oder unvollständige Inhalte sowie für Schäden, welche durch die Nutzung der entsprechenden Inhalte entstehen, haftet allein der Betreiber der Website, auf die verlinkt wurde.

4. Das setzen von externen Links stellt kein Sich-zu-eigen-machen der dortigen Inhalte seitens der Ordensmanufaktur dar. Eine ständige Kontrolle des Inhalts externer Links ist für die Ordensmanufaktur ohne Vorliegen konkreter Hinweise auf einen Rechtsverstoß nicht zumutbar. Eine Verantwortung der Ordensmanufaktur für fremde Inhalte besteht nur dann, wenn sie positive Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des fremden Inhalts hat oder erlangt. In diesem Fall wird die Ordensmanufaktur den Verweis auf den fremden Inhalt aufheben, soweit es ihr technisch möglich und zumutbar ist. Eine Haftung durch de bloßen Hinweis auf diese Veröffentlichung ist ausgeschlossen.

5. Die Ordensmanufaktur distanziert sich insbesondere von allen Inhalten aller verlinkten Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Dies gilt alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in Gästebüchern, Diskussionsforen, Linkverzeichnissen, Mailinglisten und in allen anderen Formen von Datenbanken auf deren Inhalt externe Schreibzugriffe möglich sind.

4. Weiterführend distanziert sich die Ordensmanufaktur von allen Websites oder anderen Medien, welche extern auf die Website der Ordensmanufaktur verlinken.

(4) Seitens der Ordensmanufaktur wird keine Haftung für Inhalte auf den Plattformen Facebook, Pinterest, Flickr, Twitter, Tumblr, Instagram oder ähnlichen übernommen, welche von den Plattformbetreibern oder Dritten stammen und auf welche die Ordensmanufaktur keinen Einfluss hat. Die Ordensmanufaktur distanziert sich weiterführend von all jenen Inhalten, auf welche die Ordensmanufaktur keinen Einfluss hat.

(5) Die Ordensmanufaktur haftet für Schäden, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, im Übrigen jedoch nicht.

(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(7) Soweit die Haftung von der Ordensmanufaktur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

(8) Mängelansprüche des Vertragspartners setzen voraus, soweit dieser Unternehmer ist, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen des Bestellers haben unverzüglich in Schriftform zu erfolgen.

(9) Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl der Ordensmanufaktur unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist und ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag (»Nacherfüllung«).

(10) Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen oder hierfür oder zum Ersatz von Verschleißteilen nicht von der Ordensmanufaktur gelieferte oder freigegebene Teile eingesetzt, so bestehen für diese und die auch daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

(9) Ansprüche des Vertragspartners wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den Sitz des Bestellers oder den zwischen den Parteien vereinbarten Lieferort verbracht worden sind, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

(11) Rückgriffansprüche des Vertragspartners gegen die Ordensmanufaktur gem. § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Vertragspartner mit seinem Abnehmer kein über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffanspruchs des Bestellers gegen die Ordensmanufaktur gem. § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner § 6 Abs. 9 entsprechend.

(12) Erklärt sich die Ordensmanufaktur bereit Waren auszutauschen oder auszubessern, so geschieht dies, wenn nicht anders angegeben, ausschließlich aus Kulanz.

 

§ 7 Zahlung

(1) Alle Preise sind Endpreise; Umsatzsteuer wird gemäß § 19 I UStG nicht erhoben. Sie erhöhen sich um die anfallenden Verpackungs- und Versandkosten. Diese werden separat ausgewiesen. Die Kosten des Geldverkehrs fallen dem Vertragspartner zu Last oder werden diesem in Rechnung gestellt.

(2) Die Gegenleistung ist per Vorkasse zu entrichten und, soweit nicht anders vereinbart, binnen fünf Werktagen ab Vertragsschluss zu entrichten. Grundsätzlich akzeptiert werden nur eine Barzahlung oder Zahlungen per Banküberweisung. Die Kosten des Zahlungsverkehrs fallen dem Vertragspartner zur Last.

(3) Die Ordensmanufaktur behält sich vor im Einzelfall bestimmte Zahlungsweisen nicht anzubieten oder zusätzliche anzubieten.

(4) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Ordensmanufaktur unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(5) Alle Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, in Euro zu leisten. Der Kunde trägt die ggf. anfallenden Konvertierungskosten.

(6) Ist der Vertragspartner Unternehmer kann die Ordensmanufaktur bei Zahlungsverzug des Vertragspartners, unbeschadet weiterer Ansprüche, von diesem Mahngebühren in Höhe von 5% des Auftragswertes, mindestens 10€, höchstens 250€, verlangen.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die zu liefernden Gegenstände (im Folgenden: Vorbehaltsware) bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher der Ordensmanufaktur gegen den Vertragspartner aus der Geschäftsverbindung oder in direktem Zusammenhang mit ihr zustehenden Ansprüchen Eigentum der Ordensmanufaktur. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die der Ordensmanufaktur zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt wird die Ordensmanufaktur auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Die Ordensmanufaktur steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

(2) Die Ordensmanufaktur behält sich an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Bildern und sonstigen Unterlagen ihre Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrecht uneingeschränkt vor. Die Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur nach vorheriger Zustimmung durch die Ordensmanufaktur Dritten zugänglich gemacht werden und sind, soweit diese nicht für die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen benötigt werden, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht anderweitig genutzt werden. 

(3) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Vertragspartner eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Soweit die Vorbehaltswaren ins Ausland verbracht wird, so gelten diejenigen Sicherungsrechte als vereinbart, die nach dem jeweils maßgeblichen Landesrecht möglich sind und den in § 8 beschriebenen Sicherungsrechten am nächsten kommen.

(4) Veräußert der Besteller Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seinen Kunden mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – sicherungshalber an die Ordensmanufaktur ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit weiteren Gegenständen weiterveräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an die Ordensmanufaktur ab, der dem von der Ordensmanufaktur in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht. Auf Verlangen der Ordensmanufaktur wird der Besteller der Ordensmanufaktur Namen und Anschrift derjenigen Kunden mitteilen, an die der Besteller die Vorbehaltsware geliefert hat bzw. in deren Besitz sie sich befindet.

(5) Bis auf Widerruf ist der Vertragspartner zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners, ist die Ordensmanufaktur berechtigt die Einziehungsermächtigung des Vertragspartners zu widerrufen. Zudem kann die Ordensmanufaktur nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Vertragspartner gegenüber dem Kunden verlangen.

(6) Bei Pfändung, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Vertragspartner die Ordensmanufaktur unverzüglich zu benachrichtigen und alle Informationen zu geben, welche die Ordensmanufaktur für eine Geltendmachung ihrer Rechte benötigt.

(7) Die Ordensmanufaktur behält sich alle Rechte an Grafiken, Zeichnungen, Vorlagen, sonstigen bildlichen Darstellungen sowie an anderen durch die Ordensmanufaktur bereitgestellten Daten und Unterlagen vor (im Folgenden »Daten«). Eine Weitergabe an Dritte ist nur unter Zustimmung der Ordensmanufaktur erlaubt.

Die Daten sind vertraulich zu behandeln und auf Wunsch der Ordensmanufaktur herauszugeben oder zu löschen, soweit diese nicht für einen laufenden Auftrag benötigt werden. 

 

§ 9 Lieferung

(1) Die Einhaltung von verbindlichen Terminen für Lieferungen setzt neben einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Vertragspartner zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Zeichnungen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstiger Verpflichtungen – z.B. Bereitstellungen durch den Besteller – voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, sollte die Ordensmanufaktur die Verzögerung zu vertreten haben.

(2) Ist die Nichteinhaltung von Lieferterminen zurückzuführen auf 

1. höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik, Aussperrung

2. Virus- und sonstige Angriffe Dritter auf das IT-System der Ordensmanufaktur, soweit diese trotz Einhaltung der bei Schutzmaßnahmen üblichen Sorgfalt erfolgten,

3. Hindernisse aufgrund von deutschen oder sonstigen anwendbaren nationalen, EU- oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder aufgrund sonstiger Umstände, die von der Ordensmanufaktur nicht zu vertreten sind

4. nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäße Belieferung der Ordensmanufaktur, soweit die Ordensmanufaktur nachweisen kann, dass diese ihren Lieferanten ordnungsgemäß ausgewählt hat und den entsprechenden Unterauftrag ordnungsgemäß, insbesondere rechtzeitig, erteilt hat

verschieben sich die Liefertermine angemessen.

(3) Kommt die Ordensmanufaktur in Verzug hat der Vertragspartner innerhalb angemessener Frist zu erklären, ob er wegen eingetretenen Verzugs vom Vertrag zurücktreten oder weiterhin Erfüllung verlangen will.

(4) Die Lieferung von Waren erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege und an die vom Vertragspartner angegebene Lieferanschrift. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die vom Vertragspartner angegebene Lieferanschrift maßgeblich. 

(5) Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an die Ordensmanufaktur zurück, weil eine Zustellung beim Vertragspartner nicht möglich war, trägt der Vertragspartner die Kosten für den erfolglosen Versand.

(6) Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, welche die Ordensmanufaktur nicht zu vertreten hat und die vom Vertragspartner zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle).

(7) Falls die Ordensmanufaktur ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil Vorlieferanten ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen, ist die Ordensmanufaktur dem Vertragspartner gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Vertragspartner unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht.

(8) Die Ordensmanufaktur versendet regelmäßig mit der Deutschen Post, DHL, UPS, DPD oder Hermes. Wünscht der Kunde explizit einen nicht versicherten Versand für Waren, so übernimmt dieser das Verlustrisiko. Es wird grundsätzlich nur mit Sendungsnachweis versandt. 

(9) Werden Waren an die Ordensmanufaktur versendet, so hat der Versender für eine den Warenwert deckende Versandversicherung und Nachverfolgungsmöglichkeit zu sorgen. 

(10) Von der Ordensmanufaktur gestellte Verpackungen verbleiben beim Vertragspartner. 

(11) Sobald Lieferungen und Teillieferungen durch die Ordensmanufaktur zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind, geht die Gefahr auch bei ggf. frachtkostenfreien Lieferungen auf den Vertragspartner über.

(12) Wenn der Versand oder die Zustellung aus vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Vertragspartner aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt auf den Vertragspartner über, zu dem sie übergegangen wäre, wäre das betreffende Ereignis, das zur Verzögerung geführt hat, nicht eingetreten oder wäre der Vertragspartner nicht in Annahmeverzug geraten.

(13) Erfüllungs- bzw. Leistungsort bei Lieferungen und Leistungen an die Ordensmanufaktur ist der Sitz dieser, es sei denn, dass durch die Ordensmanufaktur ein anderer Leistungs-/Erfüllungsort bestimmt wurde.

(14) Werden der Ordensmanufaktur Waren zugesendet, welche weiter- oder zurückversendet werden müssen, so hat der Vertragspartner über den Warenwert zu informieren, damit eine entsprechende Versicherung erfolgen kann. Wird dem nicht nachgekommen, werden Waren zum geringste möglichen oder bekannten Wert versendet. Es obliegt der Ordensmanufaktur nicht selbst den Wert von Gegenständen zu überprüfen.

(15) Einigen sich die Ordensmanufaktur mit dem Vertragspartner im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung von Waren durch das Transportunternehmen im Rahmen des Transportes auf eine Neulieferung oder Ausbesserung, tritt der Vertragspartner alle Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen an die Ordensmanufaktur ab.

 

§ 10 Erfüllungsvorbehalt

(1) Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund von deutschen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU- oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen.

(2) Der Besteller ist verpflichtet alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr, Verbringung bzw. Einfuhr benötigt werden. 

(3) Sollte an Waren ein Vorkaufsrecht bestehen, so steht der Ordensmanufaktur ein Rücktrittsrecht zu. Die Ordensmanufaktur hat den Vertragspartner unverzüglich über den Eintritt des Vorkaufsrechts zu informieren.

 

§ 11 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von persönlichen Informationen

(1) Die von den Kunden übermittelten Daten werden von der Ordensmanufaktur ausschließlich zur Abwicklung der Bestellungen verwendet. Alle Kundendaten werden streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte (z.B. Versanddienste) erfolgt nur, sofern dies für die Auftragsabwicklung erforderlich ist. Die Ordensmanufaktur übernimmt keine Haftung für die Datensicherheit während der Übertragun-gen über das Internet (z.B. wegen technischer Fehler des Providers) oder für einen eventuellen kriminellen Zugriff Dritter auf die Daten, weder bei den Kunden noch bei der Ordensmanufaktur.

(2) Dem Kunden steht ein jederzeitiges Auskunftsrecht über die gespeicherten Daten zu.

 

§ 12 Geltung und Befolgung gesetzlicher Bestimmungen

(1) Wir weisen darauf hin, dass angeforderte und von uns gelieferte zeitgeschichtlichen und militärhistorischen Waren, insbesondere diejenigen aus der nationalsozialistischen Zeit, nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung und Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung geliefert werden und damit den §§ 86, 86a StGB wie auch dem sonstigen geltenden Recht entsprochen wird.

(2) Der Vertragspartner verpflichtet sich mit der Bestellung rechtsverbindlich, diese Objekte nur für historisch-wissenschaftliche Zwecke aus in Absatz 1 genannten Gründen zu erwerben und sie in keiner Weise im Sinne der §§ 86, 86a StGB oder in sonst strafbarer oder verfassungsfeindlicher Weise zu nutzen. Nur unter dieser Voraussetzung werden Waren ausgegeben.

(3) Der Vertragspartner verpflichtet sich nicht vorzugeben, dass es sich, soweit es sich um Repliken handelt, um ein Original handle, bzw. nicht vorzutäuschen, dass es sich um eine ihn verliehenen Gegenstand handele. Der Vertragspartner verpflichtet sich diese Gegenstände nur zu wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung und Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen, phaleristischen und uniformkundlichen Forschung zu verwenden.

(4) Der Käufer/Besteller verpflichtet sich erworbene Ordensrepliken nur zur wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung und Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen, phaleristischen und uniformkundlichen Forschung zu benutzen und sie nicht zu tragen, um den Anschein zu erwecken, Beliehener dieses Ordens zu sein.

(5) Hieb-, Stich- und Stoßwaffen werden nur an Personen abgegeben, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Hierzu ist ein Altersnachweis zu erbringen. Erst nach Erbringung eines solchen Altersnachweises wird die Ware ausgegeben.

(6) Gem. § 14 OrdensG werden Orden und Ehrenzeichen – auch in verkleinerter Form – und die dazu gehörenden Bänder Privatpersonen nur nach Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweises (§§ 8, 9 OrdensG) überlassen. Dies gilt nur für staatlich anerkannte Auszeichnungen, die nach dem 8. Mai 1945 verliehen worden sind.

 

§ 13 Kaufgegenstand / Werksleistung

(1) Bei allen durch die Ordensmanufaktur angebotenen Gegenständen handelt es sich, soweit nicht anders angegeben, um Repliken und Sammleranfertigungen. Diese erheben keinen Anspruch auf Originalität oder Originalgetreuigkeit. Orden und Ehrenzeichen sind im Zweifelsfall, wenn nicht anders angegeben, nur einseitig gefertigt. Es kann zu Abweichungen in Material, Qualität und Originalgetreuigkeit kommen. Dies gilt insbesondere für Fertigungen nach Mustern. Alle Abbildungen der Produkte werden elektronisch bearbeitet. Es kann daher – und durch Beleuchtungseffekte – zu Unterschiedenen im Hinblick auf die äußerliche Gestalt eines Gegenstandes von Abbildung und Realität kommen. Die Ordensmanufaktur behält sich vor alle Gegenstände mit einer Hersteller- oder Händlermarkierung zu versehen.

(2) Werden seitens der Ordensmanufaktur bestimmte Orden und Ehrenzeichen identifiziert oder weiterführende Informationen gegeben, so obliegt es dem Käufer/Besteller diese zu überprüfen. Es wird kein Gewähr auf eine entsprechende Informationen gegeben.

(3) Es besteht keine ausschließliche Belieferung eines Vertragspartners. Werden Orden und Ehrenzeichen oder vergleichbare bewegliche Sachen für einen Kunden speziell angefertigt, so behält sich die Ordensmanufaktur vor, diese oder vergleichbare Sachen auch anderen Kunden anbieten zu dürfen, soweit nicht ein Anderes vereinbart ist.

(4) Ist im Vertrag keine genaue Lieferzeit für Werke vereinbart, so gilt eine Fertigungs- und Lieferzeit von mindestens acht Wochen. Für gestickte Werke gilt abweichend eine Lieferzeit von mindestens drei Monaten.

(5) Werke werden nicht ohne vorherige Erbringung der Gegenleistung angefertigt, soweit nicht ein anderes vereinbart wurde.

(6) Alle Waren sind nur als Anschauungsobjekte gedacht. Für eine weiterführende Nutzung sind diese nicht ausgelegt. Das Tragen oder Reinigen der Waren geschieht auf eigene Gefahr. 

(7) Der Vertragspartner hat insbesondere Sorge zu tragen, dass potenziell gefährliche Gegenstände nicht durch Kinder oder andere gefährdete Personengruppen verwendet werden. Es besteht teilweise eine Verschluckungsgefahr bei Kleinkindern.

(8) Soweit der Besteller der Ordensmanufaktur Spezifikationen vorgibt und nichts anderes vereinbart ist, ist die Ordensmanufaktur nicht verpflichtet diese Angaben auf ihre Richtigkeit und Geeignetheit, insbesondere für den bekannten oder vermuteten Einsatzzweck, zu überprüfen. Erteilt die Ordensmanufaktur Ratschläge oder Empfehlungen, ohne dass dies gemäß vertraglicher Vereinbarung entgeltlich geschieht, so haftet die Ordensmanufaktur hierfür – außer im Falle von Vorsatz – nicht.

 

§ 14 Zusätzliche Bedingungen für Unternehmer und Kaufleute

(1) Das Widerrufsrecht nach § 4 AGB besteht nicht, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(2) Unternehmer und andere Vertragsparteien, die keine Verbraucher sind, müssen die gelieferten Produkte innerhalb von 4 Werktagen nach Erhalt auf ihre Mangelfreiheit untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich rügen; ansonsten gelten die gelieferten Produkte als genehmigt (Ausnahme: versteckte Mängel).

(3) Ist der Vertragspartner Kaufmann, so verzichtet dieser auf das Zurückbehaltungsrecht aus § 369 HGB.

(4) Wir widersprechen im Vorhinein an uns gerichteten kaufmännischen Bestätigungsschreiben. Es sei denn, dass diese schriftlich durch uns positiv bestätigt werden.

(5) Vertragsmodifikationen nach Vertragsschluss bedürfen der positiven schriftlichen Bestätigung durch die Ordensmanufaktur.

 

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Vertragspartner der Ordensmanufaktur, welche keine Käufer/Besteller sind – hierzu zählen insbesondere Zulieferer und Subunternehmer - verpflichten sich Stillschweigen über ihre geschäftliche Verbindung mit der Ordensmanufaktur zu wahren.

 (2) Besteht eine gegenseitige Leistungspflicht bei der nicht ausdrücklich geregelt ist wer vorleistungspflichtig ist, so erhebt die Ordensmanufaktur vorsorglich die Einrede des § 320 BGB.

(3) Alle Vertragsparteien verzichten auf eine Abtretung ihrer Ansprüche, soweit dieses nicht von den ursprünglichen Vertragsparteien vereinbart wird.

(4) Besteht eine fällige Forderung seitens der Ordensmanufaktur gegenüber einem anderen Kaufmann aus einem beiderseitigen Handelsgeschäft, so beruft sich diese vorsorglich auf das Zurückbehaltungsrecht des § 369 HGB, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen.

(5) Alleinige Vertragssprache ist Deutsch. Anderssprachige Inhalte dieser Website, einer anderen Internetpräsenz oder eines Katalogs o.ä. der Ordensmanufaktur sind unverbindliche Übersetzungen.  

(6) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(7) Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt der Gerichtsstand Bayreuth, wenn der Kunde Kaufmann ist.

(8) Besitzt der Vertragspartner keinen Wohnsitz im Inland gilt als Gerichtsstand Bayreuth.

(9) Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen oder anderer Vertragstexte, welche sich auf diese beziehen, ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt.